Gutscheinverkauf ab 1.1.19

Gutscheinverkauf ab 1.1.19

GUTSCHEINVERKÄUFE AB 01.01.2019

Laut einem neuen Gesetzentwurf vom 01.08.2018 soll beschlossen werden, dass ab dem 01.01.2019 alle Gutscheine direkt beim Verkauf versteuert werden müssen, wenn folgende Kriterien erfüllt sind: 

  1. Der Ort der Leistungserbringung muss bekannt sein.
  2. Die geschuldete Steuer muss bei Ausgabe des Gutscheins feststehen.

Das heißt:
Wenn ein verkaufter Wertgutschein nur in einem bestimmten Geschäft eingelöst werden kann und in diesem Geschäft ausschließlich Produkte und Dienstleistungen mit einem einheitlichen MwSt.-Satz (z. B. 19%) angeboten werden, dann müssen Gutscheine ab dem 01.01.2019 direkt beim Verkauf versteuert werden. 

So setzen Sie diese Neuerung in COMCASH um:
Wenn die oben genannten Kriterien auf Ihr Geschäft zutreffen, sollten Sie folgende Einstellungen am ersten Arbeitstag im Jahr 2019 noch vor dem ersten Kassiervorgang vornehmen:

  1. Navigieren Sie in COMCASH in den Bereich Büro > Einstellungen > Daten > Konten.
  2. Öffnen Sie das Konto "Gutscheinverkauf" mit einem Doppelklick.
  3. Ändern Sie den MwSt.-Satz von 0% auf 19% und bestätigen Sie mit OK.
  4. Anschließend werden Sie gefragt, ob die Änderung auch auf alte Belege übertragen werden soll. Antworten Sie mit NEIN.
    Ausnahme: Wenn Sie diese Einstellung erst vornehmen, wenn bereits ein oder mehrere Kassenbons im Jahr 2019 kassiert wurden, müssen Sie das Datum entsprechend auf "01.01.2019" bis "aktuelles Tagesdatum" umstellen und mit JAbestätigen.
  5. Nun öffnen Sie das Konto "Gutscheineinlösung" mit einem Doppelklick.
  6. Ändern Sie auch hier den MwSt.-Satz von 0% auf 19% und bestätigen Sie mit OK.
  7. Auch hier werden Sie anschließend gefragt, ob die Änderung auch auf alte Belege übertragen werden soll. Antworten Sie mit NEIN
    Ausnahme: Wenn Sie diese Einstellung erst vornehmen, wenn bereits ein oder mehrere Kassenbons im Jahr 2019 kassiert wurden, müssen Sie das Datum entsprechend auf "01.01.2019" bis "aktuelles Tagesdatum" umstellen und mit JAbestätigen.

Was passiert mit den noch offenen Gutscheinen?
Für Ihre Gutscheine, die Sie vor 2019 verkauft haben und die bisher nicht oder nur teilweise eingelöst wurden, empfehlen wir Ihnen, zusätzlich die folgende Vorgehensweise. Diese sollten Sie jedoch zuvor mit Ihrem Steuerberater besprechen.

Hier unsere Empfehlung unter dem oben beschriebenen Vorbehalt:
  1. Navigieren Sie in COMCASH in den Bereich Büro > Karteien > Kunden > Extras > Gutscheinliste (alle).
  2. Setzen Sie Haken bei offen und verkauft.
  3. Anschließend geben Sie oben rechts als Zeitraum "01.01.1990" bis "31.12.2018" ein und klicken auf Aktualisieren.
  4. Diese Liste können Sie über den Drucken-Button auf einem DIN A4-Drucker ausdrucken oder als PDF-Datei speichern. Am Ende der Liste wird die Summe aller offenen Gutscheine und Gutscheinrestwerte als ein Betrag ausgezeichnet. Diese Liste können Sie Ihrem Steuerberater übergeben, so dass dieser dieeinmalige manuelle Versteuerung der zum 31.12.2018 offenen Gutscheinsumme vornehmen kann.
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