Gesetzliche Meldepflicht für Kassensysteme

Gesetzliche Meldepflicht für Kassensysteme

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Folgender Artikel dient Ihnen zur Hilfestellung, ersetzt jedoch keine rechtskräftige Beratung durch Ihren Steuerberater!

Für welche Systeme gilt die Meldepflicht? 

  1. Vor dem 1. Juli 2025 angeschaffte elektronische Aufzeichnungssysteme sind den Finanzbehörden bis zum 31. Juli 2025 mitzuteilen.
  2. Ab dem 1. Juli 2025 angeschaffte Systeme müssen innerhalb eines Monats nach Anschaffung gemeldet werden. Gleiches gilt für die Außerbetriebnahme.
  3. Die Mitteilungspflicht besteht sowohl für gekaufte, als auch für gemietete sowie geleaste Systeme.
  4. Das BMF (Bundesministerium der Finanzen) weist ausdrücklich darauf hin, dass bei einer Mitteilung stets alle in einer Betriebsstätte eingesetzten Aufzeichnungssysteme (in einer einheitlichen Mitteilung) zu übermitteln sind.

Welche Daten müssen übermittelt werden und wo finde ich diese Daten? 


Daten/Information
Wo zu finden?
Name des Steuerpflichtigen
auf der Gewerbeanmeldung oder bei Ihrem Steuerberater
Steuernummer des Steuerpflichtigen
beim Finanzamt oder bei Ihrem Steuerberater
Art der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung nach § 146a Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 AO (Zertifizierungs-ID und Seriennummer der TSE)
in COMCASH unter Büro > Einstellungen > Kasse > TSE > weitere Daten –
TSE Beschreibung = Zertifizierungs-ID und TSE_ID = Seriennummer der TSE
Art des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems
COMCASH Kassensoftware und EPSON TSE
Anzahl der verwendeten elektronischen Aufzeichnungssysteme
auf der Rechnung der TSE bzw. Anzahl der bestellten und in Betrieb genommenen TSE und der Rechnung/Lieferschein des COMCASH Kassensystems
Seriennummer des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems
in COMCASH unter Büro > Einstellungen > Kasse > TSE > weitere Daten –
Kassen Seriennummer
Datum der Anschaffung des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems
auf der Rechhnung der TSE bzw. auf der Rechnung/Lieferschein des COMCASH Kassensystems
Datum der Außerbetriebnahme des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems
in Ihrer eigenen Dokumentation/Verfahrensdokumentation


Wie melde ich meine Kasse beim Finanzamt? 

Die entsprechenden Formulare werden digital mittels der Software "Mein ELSTER" zur Verfügung gestellt. Alternativ können auch anderweitige Softwareanbieter, die über eine ERiC Schnittstelle verfügen, genutzt werden.

Notes
Solange es keinerlei Vordrucke gibt, ist von dem Versuch abzusehen, das System auf irgendeine Art und Weise melden zu wollen.
Ebenfalls ist ein ständiges Nachfragen beim Finanzamt nicht zielführend.
Unter folgendem Link finden Sie eine Ausfüllhilfe vom Bunndesfinanzministerium für "Mein ELSTER".

Ab wann muss gemeldet werden? 

Die Übermittlungsmöglichkeit steht ab dem 01.01.2025 zur Verfügung. Dies wurde am 28.06.2024 formal durch das Bundesfinanzministerium bekannt gegeben im Dokument 2024/0511821

Vor dem 1. Juli 2025 angeschaffte elektronische Aufzeichnungssysteme sind den Finanzbehörden bis zum 31. Juli 2025 mitzuteilen.

Ab dem 1. Juli 2025 angeschaffte Systeme müssen innerhalb eines Monats nach Anschaffung gemeldet werden. Gleiches gilt für die Außerbetriebnahme.
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