TSE (technische Sicherheitseinrichtung) für Manipulationsschutz

TSE (technische Sicherheitseinrichtung) für Manipulationsschutz

Die technische Sicherheitseinrichtung für Aufzeichnungssysteme (TSE) muss ab dem 1.1.2020 in jedem Kassensystem laut KassenSichV integriert sein. 
Update: Es wurde eine Nichtbeanstandungsfrist bis zum 31.3.2021 gewährt, sofern man die TSE bis zum 30.10.20 beim Kassenhersteller beauftragt hat.
Ab der COMCASH Version Build 5058 (August 2020) kann die TSE in COMCASH in Betrieb genommen werden.
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