TSE (technische Sicherheitseinrichtung) für Manipulationsschutz

TSE (technische Sicherheitseinrichtung) für Manipulationsschutz

Das Wichtigste in Kurzform:
  1. Laut KassenSichV muss jedes elektronische Kassensystem in Deutschland seit dem 01.01.2020 über eine technische Sicherheitseinrichtung für Aufzeichnungssysteme (TSE) verfügen.
    Info
    Erfahren Sie dazu mehr: Newsbeitrag zur TSE
  2. Update: Nahezu alle Bundesländer haben eine verlängerte Nichtbeanstandungsfrist bis zum 31.03.2021 bekannt gegeben. Diese gilt für Betriebe, die die Ergänzung einer TSE bis zum 30.09.2020 bei ihrem Kassenanbieter beauftragt haben.
    Info
    Weitere Informationen zur Nichtbeanstandungsfrist finden Sie hier: Newsbeitrag zur Fristverlängerung
  3. Sie können die USB-TSE oder Bondrucker-TSE des Herstellers EPSON in COMCASH ab der Version Build 5058 in Betrieb nehmen. In jedem Fall empfehlen wir, stets die aktuellste COMCASH-Version zu verwenden. Diese steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung: Zum COMCASH-Update
  4. Wenn Sie bereits über eine TSE verfügen und diese installieren möchten, finden Sie hier die passenden Installationsanleitungen:
    1. Installationsanleitung für die USB-TSE
    2. Installationsanleitung für die Bondrucker-TSE
Notes
Weitere Informationen zur TSE sowie eine Gegenüberstellung der TSE-Varianten inkl. Bestellmöglichkeit finden Sie auf unserer Website unter www.comhair.de/tse.