TSE (technische Sicherheitseinrichtung) für Manipulationsschutz
TSE (technische Sicherheitseinrichtung) für Manipulationsschutz
Das Wichtigste in Kurzform:
Laut KassenSichV muss jedes elektronische Kassensystem in Deutschland seit dem 01.01.2020 über eine technische Sicherheitseinrichtung für Aufzeichnungssysteme (TSE) verfügen.
Update: Nahezu alle Bundesländer haben eine verlängerte Nichtbeanstandungsfrist bis zum 31.03.2021 bekannt gegeben. Diese gilt für Betriebe, die die Ergänzung einer TSE bis zum 30.09.2020 bei ihrem Kassenanbieter beauftragt haben.
Sie können die USB-TSE oder Bondrucker-TSE des Herstellers EPSON in COMCASH ab der Version Build 5058 in Betrieb nehmen. In jedem Fall empfehlen wir, stets die aktuellste COMCASH-Version zu verwenden. Diese steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung: Zum COMCASH-Update
Wenn Sie bereits über eine TSE verfügen und diese installieren möchten, finden Sie hier die passenden Installationsanleitungen:
Weitere Informationen zur TSE sowie eine Gegenüberstellung der TSE-Varianten inkl. Bestellmöglichkeit finden Sie auf unserer Website unter www.comhair.de/tse.